Therapie statt Strafe - Christliche Sozialtherapie
Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V.
Schloss Zahren, Am Zahrener See 4
17217 Penzlin OT Zahren
Tel.: 039921-3235
Fax: 039921-35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
www.bk-zahren.de
Evangelische Bank e.G.
IBAN: DE21 5206 0410 0006 3004 56
Aufnahmevoraussetzung ist der grundsätzliche Wille zu einem zukünftigen Leben ohne soziale Auffälligkeiten, ohne Suchtmittel und in Straffreiheit. Dabei sollen folgende Regeln helfen, dieses Ziel zu trainieren:
Der Aufenthalt in unserer Einrichtung basiert auf dem Willen zur positiven Mitarbeit im Rahmen der sozialtherapeutischen Angebote.
Motivationslosigkeit und Verweigerung der Mitwirkung führt zur Entlassung.
Stand 01.09.2021
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag |
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06.30 | Wecken | Wecken | Wecken | Wecken | Wecken | ||
06.45 | Frühe Bewegungsrunde | Frühe Bewegungsrunde | Frühe Bewegungsrunde | Frühe Bewegungsrunde | Frühe Bewegungsrunde | ||
07.00 | Körper- und Zimmerhygiene | Körper- und Zimmerhygiene | Körper- und Zimmerhygiene | Körper- und Zimmerhygiene | Körper- und Zimmerhygiene | ||
07.15 | Frühstück | Frühstück | Frühstück | Frühstück | Frühstück | ||
08.00 | Frühteam Mitarbeiter | Frühteam Mitarbeiter | Frühteam Mitarbeiter | Frühteam Mitarbeiter | Frühteam Mitarbeiter | ||
08.15 | Morgenrunde | Morgenrunde | Morgenrunde | Morgenrunde | Morgenrunde | Frühstück 8.30 | |
08.45 - 12.00 |
Gruppengespräche / Arbeitstraining 10.00-10.15 Kaffeepause |
Gruppengespräche / Arbeitstraining 10.00-10.15 Kaffeepause |
Ärzte/Betreuer Gewicht/Blutdruck Zimmerdurchgang Taschengeldeinkauf |
Arbeitstraining 10.00-10.15 Kaffeepause |
Arbeitstraining 10.00-10.15 Kaffeepause |
Hausdienst 10.30 Kaffee |
Frühstück 09.00 10.30 Kaffee |
12.15 | Mittagessen | Mittagessen | Mittagessen | Mittagessen | Mittagessen | Mittagessen | Mittagessen |
13.00 - 13.30 |
Mittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter | Mittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter | Mittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter | Mittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter | Mittagspause / Mittagsteam Mitarbeiter | FREIZEIT 15.00 Kaffee |
Angebot: Teilnahme / Fahrten zu Gottesdiensten FREIZEIT 15.00 Kaffee |
13.30 - 16.15 |
Gruppengespräche / Arbeitstraining | Gruppengespräche / Arbeitstraining | Arbeitstraining | Arbeitstraining | Arbeitstraining | ||
16.30 | Kaffee | Kaffee | Kaffee | Kaffee | Kaffee | ||
18.00 | Abendbrot | Abendbrot | Abendbrot | Abendbrot | Abendbrot | Abendbrot | Abendbrot |
18.30 | Freiwillig und selbstständig: Billard / Dart / Spiele / Fernsehen / Lesen / Fußball / Volleyball / Angeln / Musik / Chillen | ||||||
22.00 | Tagesausklang | auf den Zimmern | |||||
22.30 | Nachtruhe | Nachtruhe | Nachtruhe | Nachtruhe | Nachtruhe | Nachtruhe | Nachtruhe |
Wir wissen: Bei Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle und Umkehr ist immer möglich.
vorwiegend junge Menschen ab dem 18. Lebensjahr:
Unsere Bewohner sollen ihre Verhaltensdefizite erkennen, diese Konfliktpotenziale soweit wie möglich aufarbeiten und lernen, individuell, selbstständig, aber ohne soziale Auffälligkeiten drogenfrei und straffrei innerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Normen und Werte zu leben. Aus unserer Sicht ist dabei die Vermittlung christlicher Glaubensinhalte eine gute Hilfe.
Sozialtherapeutische Einrichtung mit Außenstellen
Am Zahrener See 4
17217 Penzlin / OT Zahren
Tel.: 039921 - 3235
Fax: 039921 - 35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
Internet: www.bk-zahren.de
Stand: 01.01.2018
Die sozialtherapeutische Einrichtung Schloss Zahren mit den dazugehörigen Außenstellen befindet sich in Trägerschaft des Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V. und ist Mitglied im Blauen Kreuz i.D. als bundesweitem Suchtkrankenhilfeverband sowie im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein mit der Geschäftsstelle im Schloss Zahren ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL).
Der Ort Zahren befindet sich am Rande des Müritz-Nationalparks, ländlich abgeschieden und dennoch zentral, im geografischen Dreieck der Städte Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz). Die Haupteinrichtung Schloss Zahren befindet sich in einem alten Gutshaus. In diesem Gebäude befanden sich bis zur Wende Wohnungen, die Dorfwirtschaft und ein Lebensmittelverkauf. Der Verein hat 1991 das vor dem Verfall stehende Gebäude und Grundstück für 1 DM von der Kommune gekauft.
Zielsetzung des Trägers war es, in diesem Haus eine Einrichtung für Alkoholabhängige, Haftbedrohte und Haftentlassende zu schaffen. Die Umbau- und Renovierungsarbeiten des Schlosses erfolgten überwiegend in Eigenleistung. Die sozialtherapeutische Einrichtung Schloss Zahren, mit zugehöriger Trainingswohngruppe ist im Laufe der Jahre auf insgesamt 34 Plätze gewachsen. Neben dem Haupthaus haben sich zwei Außenstellen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
In Dummerstorf bei Rostock befindet sich eine Außenstelle mit 15 Plätzen.
Eine weitere Außenstelle befindet sich in Lübtheen mit 10 Plätzen. Hier werden im Schwerpunkt junge Menschen betreut, die nach erfolgreichem Aufenthalt im Haupthaus Schloss Zahren nach Lübtheen wechseln und dort in verschiedene Ausbildungs- oder auch berufsvorbereitende Maßnahmen integriert werden, mit dem Ziel eine Ausbildung zu bekommen und wenn möglich, auch erfolgreich abzuschließen.
Die angebotenen Leistungen im Blau-Kreuz-Zentrum Schloss Zahren orientieren sich an den Anforderungen des Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vor-pommern. Mit dem Kommunalen Sozialverband M/V sind Prüfungs- und Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGBXII geschlossen worden. Zur Anwendung kommen die § 67 und § 53,54 SGB XII. Die Leistungstypen sind mit E1, C2 und B3 beziffert, in den Außenstellen C2, B3 und E3.
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII im Leistungstyp E.1 (Stationäre Betreuung in Übergangswohnheimen) beschrieben.
Die Zielgruppe umfasst Männer und Frauen ab 18 Jahren mit sozialen Integrationsproblemen, die zu besonderen sozialen Schwierigkeiten führen und die aufgrund erheblicher sozialer Reifungsdefizite oder Verhaltensstörungen, insbesondere gekennzeichnet durch Suchtgefährdung oder –abhängigkeit, von Haft bedroht sind oder aus Haft entlassen wurden und damit vorübergehend nicht fähig sind ohne fachliche Hilfe relativ störungsfrei autark zu leben und bei denen eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme nicht ausreicht.
Die Hilfe suchenden Personen sind meist geprägt durch Ich-Funktionsstörungen in Bezug auf die Affekt- und Impulskontrolle, eine geringe Frustrationstoleranz, Defizite in der Selbst- und Fremdwahrnehmung und einer gestörten Objektbeziehung.
Die entscheidenden Kriterien für die Aufnahme sind Eigenmotivation, Freiwilligkeit, Bereitschaft zur Mitwirkung, Bereitschaft zur Abstinenz von Alkohol und Drogen sowie die Anerkennung der Hausordnung und des streng strukturierten Tagesablaufs.
Aufgenommen werden auch Personen mit gerichtlichen Auflagen und Weisungen (z.B.: Auflagen zum erfolgreichen Abschluss der Sozialtherapie).
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII in dem Leistungstyp C.2 (Heime für chronisch mehrfachgeschädigte Alkoholkranke) beschrieben.
Als CMA (chronisch mehrfach beeinträchtigte/geschädigte Abhängigkeitskranke) sind zu betrachten, wer die Diagnose „Abhängigkeitssyndrom im Sinne des ICD-10 (Diagnoseschlüssel: F 1x2) erhält und zusätzlich von mehreren der folgend aufgeführten Beeinträchtigungen in besonderem Maße betroffen ist:
Die Kriterien für eine Rehabilitationsbehandlung nach § 10 SGB VI werden nicht erreicht. Eine Pflegebedürftigkeit nach Pflegerichtlinie Ziffer 3.2 liegt nicht vor.
Aufgenommen werden chronisch mehrfach beeinträchtigte suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahre, die aufgrund ihres langjährigen Suchtmittelmissbrauches so erhebliche Störungen in ihren geistigen, seelischen, sozialen und körperlichen Funktionen aufweisen, dass eine kurz- bis mittelfristige Reintegration in das gesellschaftliche Leben und Bedingungsgefüge (Wohnung, Arbeit und soziale Bindungen) nicht in Betracht kommt. Es handelt sich um Abhängigkeitskranke, die häufig ohne festen Arbeitsplatz, festen Wohnsitz und feste soziale Bindungen leben, bzw. lebten. Die damit einhergehende Persönlichkeitsveränderung führte u. a. zur Verwahrlosung, zu vielfachen stationären Vorbehandlungen und Konflikten mit dem Ordnungs- und Strafrecht.
In Schloss Zahren finden häufig Menschen Aufnahme, die in anderen stationären Einrichtungen desselben Leistungstyps nicht mehr führbar sind und kurzfristig in eine neue stationäre Unterbringung vermittelt werden müssen.
Die Zielgruppe und das Leistungsangebot für den Hilfebedarf sind im Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 79 Abs. 1 SGB XII in dem Leistungstyp B.3 (Psychosoziale Wohngruppen für Erwachsene mit wesentlichen psychischen Erkrankungen/ Behinderungen) beschrieben:
Hierzu gehören Menschen mit wesentlichen psychischen Erkrankungen/Behinderungen oder wesentlichen psychischen Erkrankungen und mehrfachen Behinderungen im Sinne von § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung,
Aufgenommen werden Frauen und Männer ab 18 Jahre, die aufgrund ihrer wesentlichen psychischen Erkrankung und Behinderung, oft einhergehend mit einer Suchtproblematik, so erhebliche Störungen in ihren geistigen, seelischen, sozialen und körperlichen Funktionen aufweisen, dass eine kurz- bis mittelfristige Reintegration in das gesellschaftliche Leben und Bedingungsgefüge (Wohnung, Arbeit und soziale Bindungen) nicht in Betracht kommt.
Es handelt sich um Menschen, die häufig ohne festen Arbeitsplatz, festen Wohnsitz und feste soziale Bindungen leben, bzw. lebten.
Die damit einhergehende Persönlichkeitsveränderung führte u. a. zur Verwahrlosung, zu vielfachen stationären Vorbehandlungen und Konflikten mit dem Ordnungs- und Strafrecht. Auch aus diesem Bereich finden häufig Menschen Aufnahme, die in anderen stationären Einrichtungen desselben Leistungstyps nicht mehr führbar sind und kurzfristig in eine neue stationäre Unterbringung vermittelt werden müssen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Einrichtung ist die Kostenübernahme des überörtlichen Sozialhilfeträgers, bei dem die Hilfe suchende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung hatte. Bei entsprechender Kostenübernahmeerklärung nach § 53,54 sowie § 67 SGB XII können Personen bundesweit aufgenommen werden.
Die Zielgruppe umfasst Personen ab 18 Jahren mit sozialen Integrationsproblemen, die zu besonderen sozialen Schwierigkeiten führen und die auf Grund erheblicher sozialer Reifungsdefizite oder Verhaltensstörungen, insbesondere gekennzeichnet durch Suchtgefährdung und Delinquenz, von Haft bedroht sind oder aus Haft entlassen wurden und damit vorübergehend nicht fähig sind, ohne fachliche Hilfe relativ störungsfrei autark zu leben und bei denen eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme nicht ausreicht.
Im Ausnahmefall ist auch eine Betreuung nach § 35a SGB VIII (KJHG) sowie nach §35 BtMG mit gesonderter Genehmigung des zuständigen Kostenträgers möglich. Die Bereitschaft zur Abstinenz von Alkohol und illegalen Drogen wird grundsätzlich vorausgesetzt.
Nicht aufgenommen werden Menschen mit ansteckenden Erkrankungen oder akuten Psychosen und Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht der Justiz.
Es handelt sich in der Regel um eine mindestens auf neun Monate zugeschnittene Maßnahme. Diese kann nach individuellem Bedarf verlängert werden.
Folgende persönlichkeitsprofilierende Konstanten werden in dieser Zeit trainiert:
Ziele sind: (E1, E3)
Ziele sind: (C2, B3)
Jeder Gast wird in dieser Zeit durch eine/n feste/n Bezugstherapeut/in begleitet. Damit wird eine auf die Persönlichkeit bezogene, differenzierte und konstante Einzelbetreuung in verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit und Freizeit gewährleistet. Gleichzeitig wird die Sozialisation über den gemeinsamen Gruppenprozess integrativ und dynamisch gesteuert.
Die Bewohner sollen befähigt werden, künftig ein suchtmittelfreies, sozialrelevantes Leben in eigener Verantwortung ohne Freiheitsentzug zu führen.
Unsere Bewohner, mit i.d.R. besonderer sozialer Problematik, benötigen aufgrund ihrer im psychosozialen Bereich gestörten Realitätswahrnehmung eine spezielle sozialtherapeutische Betreuung. So muss zum Beispiel bei rauschmittelbedingten Unregelmäßigkeiten das vorhandene Suchtpotential aufgehellt und bearbeitet werden. Die zukünftige Selbständigkeit soll durch die Entwicklung von Vertrauen in sich und andere sowie durch Aufbau und Stärkung des Verantwortungsgefühls für Mitmenschen im sozialen Umfeld gefördert werden.
Im geschützten Bereich, bei vorgegebener Tagesstrukturierung, sollen neue soziale Bezüge, Erfahrungen und Einsichten vermittelt und deren Anwendung im Arbeitstraining, der Gruppe und beim Einzelgespräch trainiert werden. Die Bewohner sollen befähigt werden durch Ausdauer, Genauigkeit, Planungsverhalten (Zeiteinteilung), Kooperationstechniken, ein Verhalten einzuüben, das von der Gesellschaft toleriert wird. Sie sollen lernen, ihre Bedürfnisse zu erkennen, sie zu artikulieren und wenn möglich, sozial relevant und vertretbar direkt durchzusetzen. Eigene Interessen sollen nicht durch Ausweichverhalten, in Form von Aggression, Gewalt und Suchtmitteln, sondern verbal vertreten werden. Durch die Abstimmung der individuellen Interessen und Ziele in der Gruppe treten Konflikte auf, die unter der Begleitung der Bezugs- und Gruppentherapeuten gemeinsam aufgearbeitet werden. Dieser Gruppenprozess dient der Sozialisationsnachreifung und macht Lösungsstrategien sowie Kompromissfähigkeit erlebbar.
Das sozialtherapeutische Konzept orientiert sich an vier Behandlungsphasen.
Gewöhnungsphase:
Priorität: Einzelgespräche, Selbstakzeptanz und Lebensanalyse
Aktivphase:
Priorität: Wie finden mich die Anderen? Gruppendynamisch leben lernen!
Ablösungsphase:
Priorität: Wie und wo lebe ich zukünftig? Wohnungs- und Arbeitsuche!
Adaption:
Priorität: In der Außenstelle freier wohnen, zur Schule, in die Lehre oder zur Arbeit gehen und vertraute Ansprechpartner haben.
Entsprechend der individuellen Entwicklung verlaufen diese Phasen kürzer oder länger. Von hier aus lassen sich schon frühzeitig differenzierte Aussagen zum persönlichen Hilfeplan und zur individuell notwendigen Sozialplanung sowie Lockerungen vornehmen. Da die Arbeitsaufnahme eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg ist, bieten wir außer dem eigenen Arbeitstraining in Haus, Hof und Garten auch die Vermittlung von Praktika in Betrieben der Umgebung an. Wir nutzen Möglichkeiten, die das SGB ermöglicht. Wir kooperieren mit der Agentur für Arbeit, der ARGE und auch überörtlichen Ausbildungsträgern, mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), sowie mit der Volkshochschule.
In der Haupteinrichtung wird eine durchgehende (24 Stunden) Betreuung und Mitarbeiterpräsenz sichergestellt. In den Außeneinrichtungen ist für die Nachtstunden eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Unter Beachtung der erlebten Persönlichkeitstraumata und dem oft damit eng verknüpften Suchtmittelmissbrauch ist es sinnvoll, mit den Bewohnern der Einrichtung über Störungen im Bereich der Sinn- und Wertfragen unserer Existenz nachzudenken.
Zentrale Themen wie Nächstenliebe, Schuld, Vergebung, Barmherzigkeit, Hoffnung und Zuversicht sollen von der christlichen Ethik her bedacht werden. Sie bieten den ethischen Hintergrund und können Orientierungshilfe für den Hilfesuchenden sein. Gleichzeitig fühlen wir uns verpflichtet, auf die Hilfsmöglichkeiten anderer ethischer Denkmodelle, vorrangig die der humanistischen Philosophie, des Sportes und der Weltreligionen hinzuweisen.
Die regelmäßige medizinische Versorgung, Beratung und Behandlung durch Fachärzte ist gewährleistet. So gibt es für das Haupthaus und die Außenstellen jeweils einen Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt), sowie für alle Bewohner einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Dieser wird von i.d.R. von allen Bewohnern 6-8-wöchentlich konsultiert. Er überwacht und überprüft die verordnungsgemäße Gabe der Medikamente.
Ziel der sozialtherapeutischen Arbeit ist es, die Betreuungsnotwendigkeit des Einzelnen abzubauen, damit er die Fähigkeit zur selbständigen Steuerung seines Lebens in Eigenverantwortung, mit allen dazugehörigen Erfordernissen entwickelt.
Zur konkreten Entlassungsvorbereitung gehören:
Die Einrichtung hält ein Team von Fachkräften vor, die sozialtherapeutisch, sozialpsychiatrisch, handwerklich, arbeitstherapeutisch und hauswirtschaftlich ausgebildet sind.
Das Team arbeitet nach dem Bezugstherapeutensystem, so dass die Bewohner einen kontinuierlichen Ansprechpartner haben, mit dem regelmäßig Einzelgespräche stattfinden. Im Rahmen eines Weiterbildungsplanes nehmen alle Mitarbeiter regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen intern und extern teil.
Durch Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen Institutionen wird im Rahmen des Gesamtkonzeptes eine umfassende Versorgung der Bewohner/innen realisiert:
Bernd Osiablo, Sozialtherapeut
Am Zahrener See 4
17217 Penzlin, OT Zahren
Tel.: | 039921 3235 |
039921 35038 | |
Fax: | 039921 35039 |
E-Mail: | bk@bk-zahren.de |
Wir helfen jungen Menschen sozialtherapeutisch. beratend, präventiv, stationär bei Sucht- und Persönlichkeitsstörungen.
Wir gehören zum Blauen Kreuz in Deutschland e.V., sind Mitglied im Diakonischen Werk Mecklenburg und in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL).
Angaben gemäß § 5 TMG:
Blaues Kreuz in Deutschland – Ortsverein Zahren e.V.
Schloss Zahren, Am Zahrener See 4
17217 Penzlin OT Zahren
Bernd Osiablo (Einrichtungsleiter/Geschäftsführer)
Kontakt:Tel.: 039921-3235
Fax: 039921-35039
E-Mail: bk@bk-zahren.de
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